Unternehmen sind verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen, um im Notfall schnell reagieren zu können. Doch wie viele Brandschutzhelfer tatsächlich erforderlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gesetzliche Grundlage nach ASR A2.2
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Grundsätzlich gilt:
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mindestens 5 % der Beschäftigten müssen ausgebildet sein
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bei erhöhter Gefährdung ist ein höherer Anteil erforderlich
Wann sind mehr als 5 % erforderlich?
Eine höhere Anzahl an Brandschutzhelfern ist notwendig bei:
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erhöhter Brandgefährdung
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vielen anwesenden Personen
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komplexen Gebäudestrukturen
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Schichtbetrieb oder Abwesenheiten
Beispielsweise in:
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Pflegeeinrichtungen
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Produktionsbetrieben
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Schulen
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Logistikzentren
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden benötigt mindestens 5 Brandschutzhelfer.
Wenn jedoch Schichtarbeit vorliegt oder Bereiche mit höherem Risiko bestehen, sollte die Anzahl entsprechend erhöht werden.
Warum die richtige Anzahl entscheidend ist
Zu wenige Brandschutzhelfer führen dazu, dass:
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Evakuierungen verzögert werden
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Brände nicht frühzeitig bekämpft werden
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organisatorische Abläufe gestört werden
Umsetzung im Unternehmen
Die genaue Anzahl sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, können eine
Brandschutzhelferausbildung in Leipzig
oder in anderen Regionen durchführen lassen.
Fazit
Die Mindestanforderung von fünf Prozent ist ein Richtwert. Entscheidend ist die tatsächliche Gefährdung im Betrieb.



